Garten-Umzug

Man kauft ein neues Haus, zügelt vom Mietobjekt mit Garten in das erste eigene Haus.
Doch was macht man mit den liebgewonnenen Gartenpflanzen, die man gesetzt hat?

Bäume kann man natürlich schlecht ausgraben, außer, es handelt sich um noch junge Bäume, zum Beispiel Obstbäume.
Oder - was heutzutage Mode ist - um Topfobstbäume. Also um Pflaumen-, Zwetschgen-, oder Apfel- / Birnbäume, die klein gezüchtet sich, zum Beispiel für die Terrasse oder den Balkon.

Diese kann man natürlich gut mitnehmen.
Wer - etwa im Alter, wo viele Leute ihren Haushalt reduzieren und in kleinere Häuser bzw. Wohnungen zügeln - anders als im einleitend geschilderten Fall in eine kleinere Wohnung ohne Garten und "nur" mit Balkon zügelt, der muß soweiso streng auswählen was er mitnehmen will oder nicht.

Garten im Mietobjekt und der Auszug / Umzug

Ein im Garten eines Mietobjekts bei einem Auszug / Umzug stellt nicht nur der Entscheid des Mieters dar sondern auch den des Vermieters.
Der Vermieter kann - je nach Mietvertrag und kantonal gültigem Bestimmungen des Mietrechts - gfs. sogar fordern, daß der Garten in seinen Ursprungszustand versetzt wird.
Dann muß der Mieter eigene Pflanzen entfernen, auch wenn er in eine Wohnung mit Balkon zieht und eh nicht alles mitnehmen kann.

Es empfiehlt sich hier, frühzeitig mit dem Vermieter Kontakt zu suchen.
Und allenfalls vorzuschlagen, daß, wenn ein neuer Mieter Gefallen an den Pflanzungen findet im aktuellen Zustand, daß es dann so bleiben darf.

Pech hat natürlich, wer viele Obststrächer wie Cassis, Johannisbeere, Stachelbeere usw. usf. oder sogar Obstbäume gepflanzt hat und dann einen Nachmieter kriegt, der Obst haßt.

Oder an eine Nachmieterin gerät, die nicht was will, was man ernten muß und was schönen Ernteertrag bringt, sondern - wie viele Damen - was will das "hübsch blüht".

Sollte man in eine solche Situation geraten, hilft nur, möglichst viel - wenn möglich - mitzuzügeln und umzupflanzen im neuen Garten, oder wenn nicht vorhanden, an Bekannte, Freunde und Verwandte zu verschenken und wenn die es auch nicht wollen, es auf Kleinanzeigenmärkten zu inserieren.
Es gibt hier viele Gratis-Inserate-Märkte, wie z. B. Schweiz-Inserate.ch, wobei sich empfiehlt, frühzeitig zu inserieren.
Pflanzen sind - besonders kurzfristig - manchmal schwer an den Mann oder die Frau zu bringen.
Kleine Obststräucher noch am ehesten, natürlich nicht bei Frost im Winter.

Frühzeitig vorbereiten

Wer Pflanzen beim Zügeln mitnehmen kann, der sollte diese am besten schon im Frühjahr oder Herbst ausgraben und in großen Töpfen parat machen, sodaß die Pflanzen den mehr oder weniger - je nach Situation - langen Umzug gut überstehen.

Auslandsumzug

Beim Auslandsumzug, z. B. wenn ein Student, der in Zürich studiert hat, nach Hamburg umzieht, sind zudem die Zollvorschriften zu beachten.

Ein gutes Zügelunternehmen weiß, daß nicht alle Pflanzen eingeführt werden dürfen.

Haustiere werden sogar, wenn sie illegal eingeführt werden, in manchen EU-Ländern brutal eingeschlägert.
Neophyten-Pflanzen droht die - für den Zügler kostenpflichtige - Verbrennung.

Denn die gleichen Grünen, die bei Menschen für globale Migration sind und davon möglichst viel, diese sind bei Pflanzen und Tieren strikt dageben. Was umstritten ist, denn im Zuge des Kimawandels wandeln sich auf Flora und Fauna und Klimawandel hat schon immer stattgefunden.

Die «Schwarze Liste» für Pflanzen kann man z. B. in den  Infoblättern der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung der Wildpflanzen, SKEW, finden.

Bildquellen:
a) Zügelfirma, fz-umzuege.de
b) privat, zVg
c) Schweizerisches Staatsfernsehen SRF